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ObjektDispo

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 26.08.2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Tobias Schmid, handelnd unter TAS Prozesswerk, Falkensteinstraße 29a, 83083 Niedermoosen (nachfolgend „Anbieter") und dem Nutzer (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der Software ObjektDispo.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Anbieter nicht an, es sei denn, er stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.

(3) Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der Software ObjektDispo zur Planung, Durchführung und Dokumentation von Winterdiensteinsätzen über das Internet (Software as a Service).

(2) ObjektDispo umfasst insbesondere: die Planung von Touren und Objekten, die Aufzeichnung der Tour über die Standortbestimmung des Gerätes, die Dokumentation der Einsätze mit Fotos, Zeitstempel, Koordinaten und Unterschrift, die Erstellung von Nachweisen als PDF-Datei, die Alarmierung von Beschäftigten mit Quittungspflicht, die Verwaltung von Mannschaft, Schlüsseln und Fahrzeugen sowie die Nutzung ohne bestehende Netzverbindung.

(3) Der Umfang im Einzelnen richtet sich nach dem gewählten Tarif und ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

(4) Der Anbieter entwickelt ObjektDispo laufend weiter. Er ist berechtigt, einzelne Funktionen zu ändern, sofern der vertraglich geschuldete Zweck erhalten bleibt und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Firmentarife: Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Kunden und die Bestätigung des Anbieters in Textform zustande. Der Anbieter speichert den Vertragstext und übersendet ihn per E-Mail.

(3) Einzelanwender-Abonnement: Das Abonnement für einzelne Nutzer wird ausschließlich innerhalb der App über den Apple App Store beziehungsweise Google Play erworben. Für Abschluss, Abrechnung, Verlängerung und Kündigung dieses Abonnements gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Anbieters der Vertriebsplattform. Kündigungen sind über die Kontoverwaltung der jeweiligen Plattform vorzunehmen; der Anbieter kann sie dort nicht für den Kunden erklären.

(4) Vor dem Erwerb kann ObjektDispo als Einzelanwender kostenfrei getestet werden, und zwar für die Dauer von vierzehn Tagen oder bis zum Abschluss von fünf Touren — je nachdem, was zuerst eintritt. Nach Ablauf der Testphase bleiben bereits erfasste Nachweise einsehbar; neue Touren lassen sich ohne Abonnement nicht mehr starten.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website angegebenen Preise.

(2) Die Preise der Firmentarife verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der beim Erwerb im App Store oder bei Google Play angezeigte Preis des Einzelanwender-Abonnements ist ein Endpreis und enthält die Umsatzsteuer.

(3) Die Vergütung der Firmentarife ist monatlich im Voraus fällig. Das Einzelanwender-Abonnement wird über die jeweilige Vertriebsplattform abgerechnet.

(4) Gerät der Kunde mit einer Zahlung länger als vierzehn Tage in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung und Setzung einer angemessenen Frist sperren. Bereits erfasste Nachweise bleiben davon unberührt und werden dem Kunden auf Verlangen herausgegeben.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, ObjektDispo im vereinbarten Umfang zu nutzen.

(2) Die Nutzung ist auf die eigenen betrieblichen Zwecke des Kunden beschränkt. Eine Überlassung an Dritte bedarf der Zustimmung des Anbieters in Textform.

(3) Der Kunde wird die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder auf andere Weise versuchen, den Quelltext zu ermitteln, soweit dies nicht gesetzlich zwingend gestattet ist.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Er teilt dem Anbieter unverzüglich mit, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen.

(2) Der Kunde ist für alle Vorgänge verantwortlich, die über seine Zugänge erfolgen.

(3) Der Kunde nutzt ObjektDispo nicht missbräuchlich und speichert oder übermittelt keine rechtswidrigen Inhalte.

(4) Setzt der Kunde ObjektDispo für Beschäftigte ein, ist er dafür verantwortlich, die dafür erforderlichen datenschutz- und arbeitsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Das gilt insbesondere für die Aufzeichnung von Standortdaten. Der Anbieter stellt die dafür nötigen Hinweise bereit.

§ 7 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit. Eine Verfügbarkeit von einhundert Prozent ist technisch nicht erreichbar und wird nicht geschuldet.

(2) Planbare Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der Hauptnutzungszeiten durch und kündigt sie vorher an. In der Wintersaison von Oktober bis März wird er dabei besondere Rücksicht auf die Nachtstunden nehmen.

(3) ObjektDispo lässt sich in wesentlichen Teilen auch ohne bestehende Netzverbindung nutzen. Erfasste Daten werden übertragen, sobald wieder eine Verbindung besteht.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

(4) Der Anbieter haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden erfassten Angaben. Die Verkehrssicherungspflicht und deren Erfüllung verbleiben beim Kunden; ObjektDispo dokumentiert die Erfüllung, ersetzt sie aber nicht.

(5) Der Kunde bleibt verpflichtet, seine Daten in eigenem Interesse regelmäßig zu sichern. Der Anbieter stellt dafür die Ausgabe der Nachweise als PDF-Datei bereit.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Firmentarife werden für die Wintersaison von Oktober bis März geschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt sechs Monate. Die Nutzung von April bis September kann gesondert zum Grundpreis vereinbart werden.

(2) Der Vertrag verlängert sich um die jeweilige Laufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von dreißig Tagen zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.

(3) Das Einzelanwender-Abonnement läuft monatlich und wird über die Kontoverwaltung des App Stores beziehungsweise von Google Play gekündigt. Es verlängert sich, solange es dort nicht gekündigt wird.

(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Kündigungen bedürfen der Textform; eine E-Mail genügt.

(6) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden die erfassten Nachweise für die Dauer von dreißig Tagen zur Ausgabe bereit. Danach werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

ObjektDispo richtet sich an Gewerbetreibende. Wird ein Vertrag ausnahmsweise mit einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB geschlossen, gilt Folgendes.

(1) Verbraucher haben das Recht, den Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses.

(2) Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung gegenüber dem Anbieter, etwa per E-Mail an info@tas-prozesswerk.de. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung.

(3) Im Falle des Widerrufs erstattet der Anbieter alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen. Hat der Verbraucher verlangt, dass die Leistung bereits während der Widerrufsfrist beginnt, schuldet er einen angemessenen Betrag für den bis zum Widerruf erbrachten Anteil.

(4) Für Abonnements, die über den App Store oder Google Play erworben wurden, ist der Widerruf gegenüber der jeweiligen Vertriebsplattform zu erklären; dort gelten ergänzend deren Bedingungen.

§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Vorschriften. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet — insbesondere Daten der Beschäftigten und Auftraggeber des Kunden — schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Anbieter stellt dafür einen Entwurf bereit.

§ 12 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder den Leistungsumfang erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Änderungen teilt der Anbieter mindestens dreißig Tage vor Wirksamwerden per E-Mail mit und weist dabei auf das Widerspruchsrecht und dessen Folgen hin.

(3) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von dreißig Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Widerspricht er, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.